Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.           Geltung, Vertragsabschluss

1.1.        Geltungsbereich

Broox Media (Inhaber: Fabian Chisté), Billrothstraße 45/2/11, A‑1190 Wien (im Folgenden „Broox Media“ genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Vertragspartner der Broox Media werden nachfolgend „Kunde“ genannt. Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Broox Media und Kunden, insbesondere selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Kunden anwendbar, welche Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches sind.

1.2.       Maßgebliche Fassung

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Broox Media schriftlich bestätigt werden.

1.3.       Widerspruch

Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei etwaiger Kenntnis, weder akzeptiert noch Teil des Vertragsverhältnisses, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Etwaigen AGB des Kunden widerspricht Broox Media ausdrücklich, eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Broox Media bedarf es nicht.

1.4.      Bekanntgabe Änderungen

Änderungen der AGB werden Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vierzehn (14) Tagen widersprochen wird; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5.       Angebote der Broox Media

Die Angebote der Broox Media sind vierzehn (14) Tage ab dem Datum von deren Absendung gültig, darüber hinaus freibleibend und unverbindlich. Broox Media hat das Recht vierzehn (14) Tage lang, ab dem Zeitpunkt der Retournierung eines akzeptierten & signierten Angebots bzw. Auftrags durch den Kunden, von diesem zurück zu treten, ohne Nennung von jeglichen Gründen.

2.          Konzept- und Ideenschutz

2.1.       Konzepterstellung vor Vertragsabschluss

Hat der (potenzielle) Kunde Broox Media vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Broox Media dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.2.      Pitch

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Broox Media treten der (potenzielle) Kunde und Broox Media in ein Vertragsverhältnis (im Folgenden „Pitch“ genannt). Auch dem Pitch liegen die gegenständlichen AGB zu Grunde.

2.3.      Konzepterarbeitung ist Vorleistung

Der (potenzielle) Kunde anerkennt, dass Broox Media bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl selbst noch keine Leistungspflichten, insbesondere im Hinblick auf das Entgelt, übernommen wurden.

2.4.     Leistungsschutz des Werks

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Broox Media ist dem (potenziellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes, aber auch aufgrund der gegenständlichen AGBs nicht gestattet.

2.5.      Sonstige Leistungen

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, welche nicht immer Werkhöhe erreichen und somit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funken allen später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser AGBs werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel, etc. angesehen, auch wenn sie (für sich betrachtet) keine Werkhöhe erreichen.

2.6.     Unterlassungserklärung

Der (potenzielle) Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Broox Media im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen, unabhängig davon, ob diese durch das Urheberrecht geschützt sind oder nicht, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.7.      Klarstellungspflicht für eigene Ideen

Sofern der (potenzielle) Kunde der Meinung ist, dass ihm von Broox Media Ideen präsentiert wurden, auf die er oder einer seiner Leute bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Broox Media binnen vierzehn (14) Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, welche eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.8.     Zweifelsregel

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Broox Media dem (potenziellen) Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so wird angenommen, dass Broox Media für den Pitch auch verdienstlich wurde.

2.9.     Befreiung von der Unterlassungsverpflichtung

Der (potenzielle) Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus dem Pitch durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer (in der gesetzlichen Höhe) befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei Broox Media ein.

3.          Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.       Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im konkreten Vertragsdokument oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Broox Media, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (im Folgenden die „Angebotsunterlagen“ genannt). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes der Angebotsunterlagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Broox Media. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages der Angebotsunterlagen eine Gestaltungsfreiheit der Broox Media. Bei allen Dienstleistungen von Broox Media sind standardgemäß 2-3 Revisionen inkludiert. Zusätzliche Korrekturschleifen werden extra verrechnet.

3.2.      Genehmigungsfiktion

Alle Leistungen von Broox Media (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen sieben (7) Tagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als von diesem vollinhaltlich genehmigt.

3.3.      Unterstützungspflicht

Der Kunde wird Broox Media zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, welche für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, welcher dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Broox Media wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4.     Regelmäßige Berichte

Bei Leistungen ohne visuell messbares Ergebnis (zum Beispiel laufende Suchmaschinen Optimierung (SEO), Online‑Marketing, Public‑Relations‑Beratung, etc.) wird Kunden in regelmäßigen Abständen (quartalsmäßig bzw. halbjährlich, je nach konkreter Vereinbarung) ein Bericht übermittelt.

3.5.      Rechteclearing

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (im Folgenden „Rechteclearing“ genannt) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Broox Media haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Broox Media wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Broox Media schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, welche durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Broox Media bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Broox Media hierfür unverzüglich und unaufgefordert sämtliche Unterlagen und sonstigen relevanten Beweismittel zur Verfügung.

4.         Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1.      Fremdleistungen

Broox Media ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (im Folgenden die „Fremdleistung“ genannt), insbesondere Influencer erbringen derartige Fremdleistungen.

4.2.     Beauftragung von Dritten

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, das allerdings nur nach vorherigem Einverständnis des Kunden. Broox Media wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Eine Haftung für ein bestimmtes Verhalten der Dritten kann allerdings nicht übernommen werden, so wird insbesondere auch die Haftung für ein Auswahlverschulden von Dritten ausgeschlossen.

4.3.     Eintrittsverpflichtung

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten und das gesamte Vertragsverhältnis auf erstmalige Aufforderung von Broox Media zu übernehmen. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

5.          Social Media Kanäle

5.1.       Hinweis

Broox Media weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, Tiktok, Youtube, myspace, Linkedin, Xing, Google, etc.; im Folgenden gemeinsam die „Anbieter“ genannt) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Broox Media weder kalkulierbare noch beherrschbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Ebenfalls besteht daher das von Broox Media weder kalkulierbare noch beherrschbare Risiko, dass organische Inhalte nicht den gewünschten Streuungseffekt erzielen und/oder grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar teilweise von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Broox Media arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Alle von Broox Media vermittelten Influencer arbeiten selbstständig und stehen in keinem direkten Arbeitsverhältnis zu Broox Media. Die Streuung von veröffentlichten Beiträgen durch Influencer kann durch Broox Media nicht beeinträchtigt werden und ist somit in keiner Zusammenarbeit vorherzusagen, geschweige denn garantiert. Alle Influencer verpflichten sich, die geteilten Inhalte, welche Bestandteil einer Kooperation oder auch eines Auftrags für / mit einem Kunden bzw. einem anderen Unternehmen sind, innerhalb des vereinbarten Kooperationszeitraums veröffentlicht und sichtbar zu lassen. Dies gilt auch über den Kooperationszeitraum hinaus und ist bis zu drei Monaten nach der Kooperation für den Influencer verpflichtend. Nach Ablauf der drei Monate nach einer Zusammenarbeit ist der Influencer nicht mehr verpflichtet den produzierten Inhalt veröffentlicht zu lassen und kann diesen gegebenenfalls entfernen. Der Influencer hat jedoch ebenso das Recht, den bereits geteilten Inhalt weiterhin öffentlich zu lassen. Diese Regelung wird nur dann ungültig, wenn mit dem jeweiligen Kunden / Unternehmen eine andere, zutreffende Regelung schriftlich vereinbart wurde.

5.2.      Bestätigung Kunde

Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Broox Media beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Broox Media jedoch nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. Broox Media schließt demnach jegliche Haftung, so insbesondere Gewährleistung und Garantie für die vorstehenden Vorfälle und Sachverhalte aus.

6.         Webhosting und Domain

6.1.       Durchführung

Im Bereich Webhosting und Domain kann Broox Media als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Hosting Anbieter (Provider) auftreten. Die Registrierung einer Domain kann vom Kunden selbst oder (nach Bevollmächtigung) von Broox Media veranlasst werden. Broox Media nutzt im Bereich Webdesign das CMS (Content-Management-System) „WordPress“ in Kombination mit dem Website-Building-Tool „Elementor“. Für spezielle Anforderungen durch den Kunden, bezieht Broox Media zusätzliche Software- bzw. Plugin-Lösungen von Drittanbietern, um den Auftrag dem Kunden wunschgemäß zu erfüllen.

6.2.     Haftungsausschluss

Broox Media hat keinen Einfluss auf die Regelmäßigkeit von Updates/Aktualisierungen der genutzten Software bzw. der genutzten Plugins, sowie dem CMS. Für Kompatibilitätsfehler, welche durch auszuführende Software-Updates, Plugin.-Updates oder CMS-Updates entstehen, haftet Broox Media nicht. Jedoch ist Broox Media bemüht solche auftretenden Fehler bestmöglich zu behandeln, zu lösen und in Extremfällen mit Backups rückgängig zu machen, sofern solche vorhanden sind. Webhosting: Broox Media hat keinen Einfluss darauf, dass die Domain von der zuständigen Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Kunde mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt verantwortlich.

6.3.     Geltung AGB Drittanbieter

Bezüglich Webhosting und Domain gelten wiederum üblicherweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (Provider bzw. Registrierungsstelle).

6.4.     Folge Kündigung Webhosting

Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat (nach Inkrafttreten derselben) die Löschung aller korresondierenden Daten zur Folge, für allfällige Sicherung der Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

7.         Erfüllungsort, Gefahrenübergang und Gefahrtragung

7.1.       Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Broox Media.

7.2.      Gefahrenübergang und Gefahrtragung

Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Kunde. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Broox Media die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle von Broox Media auf den Kunden über.

8.         Termine

8.1.      Grundregel

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Broox Media schriftlich zu bestätigen.

8.2.     Verlängerung

Verzögert sich die Lieferung bzw. Leistung der Broox Media aus Gründen, welche sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt (bspw. Pandemie, Krieg, Terroranschläge, Aufruhr, Naturkatastrophen, etc.) und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei (2) Monate andauern, sind der Kunde und Broox Media berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis dort hin erbrachte Leistungen von Broox Media sind allerdings mit dem Auftraggeber abzurechnen. Dies erfolgt entweder über schriftlich vereinbarte Pauschalen, oder wird auf Basis der Stundensätze von Broox Media abgerechnet.

8.3.     Rügepflicht

Befindet sich Broox Media in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem Broox Media schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest vierzehn (14) Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.         Entgelt

9.1.        Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Honoraranspruch von Broox Media für jede einzelne Leistung fällig, sobald diese erbracht wurde. Broox Media ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Dritte heranzuziehen. Broox Media ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in der Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Sollte keine andere Zahlungsvereinbarung in Form einer Auftragsbestätigung getroffen worden sein, so werden 50% der gesamten Auftragssumme vor Start des Auftrags fällig und 50% der gesamten Auftragssumme nach Fertigstellung aller damit verbundenen Leistungen fällig. Insbesondere bei Webdesign & -development Dienstleistungen, werden die restlichen 50% spätestens mit Online-Schaltung der jeweiligen Webseite fällig und alle weiteren damit verbundenen Dienstleistungen werden anschließend anhand der monatlichen Webbetreuungs-Vereinbarung (lt. ursprünglichem Auftrag oder lt. zusätzlicher Vertragsvereinbarung) durchgeführt und abgerechnet.

Für alle Leistungen oder Werke von Broox Media, die aus welchem Grund auch immer nicht vollständig zur Ausführung gelangen, gebührt Broox Media eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen unvollständigen Arbeiten keinerlei Rechte oder Bewilligungen; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind unverzüglich Broox Media zurückzustellen.

Stundensätze Agenturbetreuung:

Geschäftsführer ( €250,- / Stunde )
Creative Direktor / Webentwickler / Webdesigner / Programmierer ( €170,- / Stunde )
Senior-Berater ( €150,- / Stunde)
Consultant / Projektleiter / Projektmanagement ( €130,- / Stunde )
Junior Consultant / Projektmanagement ( €100,- / Stunde )

Assistenz, Sekretariat, Backoffice ( €70,- / Stunde )
Helping Hands ( €50,- / Stunde )

Reinzeichnung, 3D-Grafiker ( €300,- / Stunde )

Grafiker, Layouter ( €120,- / Stunde )

Fotomontagen ( €250,- / Stunde )

Auf Media-Schaltkosten (Werbebudgets) und alle damit verbundenen Fremdleistungen (Media Buyer etc.) werden zusätzlich 10-30% Agenturhonorar (Agency-Fee) vom Netto-Betrag verrechnet bzw. einbehalten. 

9.2.       Preise

Die Preise von Broox Media verstehen sich netto und sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.

9.3.     Preisgleitung

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit von Entgeltforderungen plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020; August 2021 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % (fünf Prozent) bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.

9.4.     Anspruchsentstehung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Broox Media für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Broox Media ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von EUR 10.000,00 (Euro zehntausend), oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum (ab vier (4) Wochen) erstrecken ist Broox Media berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

9.5.     Entgeltlichkeit

Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Broox Media für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein Entgelt in der marktüblichen Höhe.

9.6.     Leistungsumfang und Aufwendungen (Barauslagen)

Alle Leistungen von Broox Media, welche nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Broox Media erwachsenden Aufwendungen und Auslagen (Barauslagen) können dem Kunden verrechnet werden und sind von diesem unverzüglich zu ersetzen.

9.7.     Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge von Broox Media sind unverbindlich und grundsätzlich entgeltlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Broox Media schriftlich veranschlagten um mehr als zwanzig Prozent (20 %) übersteigen, wird Broox Media den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis fünfzehn Prozent (15 %) ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

9.8.     Einseitige Änderungen Kunde und Abbruch

Wenn der Kunde Aufträge ohne Einbindung von Broox Media – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder die Ausführung abbrechen will, hat er Broox Media die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Vereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Auslagen zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Broox Media begründet ist, hat der Kunde darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt (samt einer etwaigen Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB einvernehmlich ausgeschlossen wird. Weiters ist Broox Media bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Fremdleistungen der Broox Media (im eigenen Namen), schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten in diesem Fall keine Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Broox Media zurückzustellen.

9.9.     Form von Rechnungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen dem Kunden per E-Mail (im PDF‑Format) oder postalisch übermittelt. Die elektronischen Rechnungen sind mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, wodurch die Echtheit des Dokumentes gewährleistet wird. Ekektronisch versendete Schriftstücke mit einer solchen Signatur sind Originaldokumenten in Papierform rechtlich gleichgestellt.

10.       Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1.    Fälligkeit

Das Entgelt ist sofort, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug (kein Skonto) zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Fremdleistungen, Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Von Broox Media gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Alleineigentum von Broox Media.

10.2.   Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Broox Media die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 (Euro zwanzig) je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.3.   Fälligstellung sonstige Verträge und Teilleistungen

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Broox Media sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge und Aufträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.4.   Zurückbehaltungsrecht

Weiters ist Broox Media nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.5.   Terminverlust

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Broox Media für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

10.6.   Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Broox Media aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Broox Media schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11.        Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1.      Eigentum

Alle Leistungen von Broox Media, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, etc.), auch einzelne Teile daraus, verbleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Alleineigentum der Broox Media und können von Broox Media jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden, unabhängig davon um welches Medium es sich handelt. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Broox Media jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Broox Media setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Broox Media dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Broox Media, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis (Prekarium). Dessen Widerruf ist jederzeit möglich und insbesondere nicht von Broox Media nicht zu begründen.

11.2.     Änderungs- bzw. Bearbeitungsrecht

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Broox Media, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Broox Media vorab und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil und ausgeschlossen. Broox Media ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Das heißt ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe.

11.3.     Außervertragliche Nutzung

Für die Nutzung von Leistungen der Broox Media, welche über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche Zustimmung der Broox Media vorab erforderlich. Dafür steht der Broox Media und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4.    Werbemittel

Für die Nutzung von Leistungen der Broox Media bzw. von Werbemitteln, für welche Broox Media konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertragsverhältnisses unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Broox Media notwendig.

11.5.     Haftung widerrechtliche Nutzung

Der Kunde haftet von Broox Media für jede widerrechtliche Nutzung ihrer Leistungen in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

12.       Kennzeichnung

12.1.     Pflicht

Broox Media ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Broox Media und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein gesonderter Entgeltanspruch zusteht.

12.2.    Referenz

Broox Media ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung in üblicher Art und Weise hinzuweisen (Referenzhinweis).

13.       Gewährleistung

13.1.     Rügeverpflichtung

Der Kunde hat allfällige Mängel der Leistung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung durch Broox Media, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

13.2.    Gewährleistungsbehelfe

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Broox Media zu. Broox Media wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Broox Media alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Broox Media ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Broox Media mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand (untunlich) verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftaggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

13.3.    Rechteclearing

Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Broox Media ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Broox Media haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.4.   Regress

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Broox Media gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein (1) Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Anwendung der Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

14.       Haftung

14.1.    Ausschluss

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Broox Media und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (im Folgenden „Leute“ genannt) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Verschulden hat der Geschädigte zu beweisen, die Anwendung der Vermutung des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Broox Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.

14.2.   Beschränkung

Jegliche Haftung der Broox Media für Ansprüche, die auf Grund der von der Broox Media erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Broox Media ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Broox Media nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Broox Media diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3.   Verfall

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber ein (1) Jahr ab Verletzungshandlung der Broox Media. Schadenersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach jedenfalls mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14.4.   Influencer Relations

Broox Media übernimmt keine Haftung für Handlungen von den von Broox Media vermittelten InfluencerInnen. Broox Media ist ausschließlich die vermittelnde Zwischenstelle, sowie das Sprachrohr zwischen InfluencerInnen und Unternehmen. Die von Broox Media vermittelten InfluencerInnen haften alleinig für Ihr Auftreten und Ihr Handeln, sowie für alle potenziell negativen, wie auch positiven Auswirkungen, welche dieses zu Folge hat

15.       Vorzeitige Auflösung

15.1.     Auflösungsgründe Broox Media

Broox Media ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)          die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von vierzehn (14) Tagen weiter verzögert wird;

b)         der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von vierzehn (14) Tagen, wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verletzt; oder

c)          berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Broox Media weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Broox Media eine taugliche Sicherheit leistet.

15.2.    Auflösungsgründe Kunde

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Broox Media fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest vierzehn (14) Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes weiterhin wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertragsverhältnis verletzt und die Fortsetzung desselben unzumutbar wäre.

16.       Geheimhaltung und Sicherheit

16.1.     Vereinbarung

Alle dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung der Rechtsbeziehung – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Werks bzw. der Leistung kommt. Weiteres verpflichtet sich der Kunde Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Aus der Kenntnis der vertraulichen Informationen und Unterlagen wird der Kunde im Hinblick auf Schutzrechtsanmeldungen keine Rechte (insbesondere auf Vorbenutzung) herleiten.

16.2.   Überbindung

Der Kunde hat diese Geheimhaltungspflicht seinen mit der Ausführung des Vertragsverhältnisses befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten, Beratern, Modellen usw. aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist.

16.3.   Datenspeicherung

Nach der Übergabe Leistung an den Kunden ist Broox Media nicht zur gesonderten Sicherung der korrespondierenden elektronischen Daten verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, selbst für eine geeignete Speicherung (und Redundanz der Sicherung) von elektronischen Daten zu sorgen und hält Brooks Media diesbezüglich vollkommen schad‑ und klaglos.

17.       Allgemeine Bestimmungen

17.1.     Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

17.2.    Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Broox Media und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.3.    Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Broox Media und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Broox Media sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Broox Media berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.4.   Bezeichnungen

Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

18.       Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Broox Media weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit.

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